1.ANGELSTIL
Das Angeln erfolgt mit dem Boot oder Modellboot. Gefischt wird ausschließlich im Catch & Release-System (Fangen und Freilassen). Die Haltung jeglicher Fischarten ist strengstens untersagt.
2. DAUER DES SPIELS
Die Mindestdauer einer Karpfenangeltour beträgt drei Tage (72 Stunden). Der Angeltag wird für ein 24-Stunden-Intervall berechnet. Bei Spielbeginn kann der Zutritt zur Tribüne ab 14:00 Uhr erfolgen. Nach Spielende muss die Tribüne bis 12:00 Uhr geräumt sein.
3. MAUT
Die Mindestladedauer beträgt drei Tage (72 Stunden), gefolgt von 24-Stunden-Intervallen.
4. ANZAHL DER STÄBE
An einem Stand können ein oder zwei Fischer angeln. Pro Stand sind maximal 6 Stäbe erlaubt.
1 Fischer -> 4 Ruten
2 Fischer -> 6 Ruten
5. AUSSTATTUNG DES STANDES
(a) Ferienhäuser mit Terrasse und 2 Betten mit Bettwäsche (ohne Decke und Kissen).
(b) Aktuell
(c) Wi-Fi-Internet
(d) Überwachungssystem
(e)An jedem Stand stellt die Seeverwaltung den Fischern folgende Ausrüstung kostenlos zur Verfügung: eine Empfangsmatte, eine Wiegematte, ein Wiegestativ. Ein BIC-Boot ist ebenfalls verfügbar.
(f) Den Fischern zur Verfügung gestellte Matratzen werden auf der Grundlage eines Berichts übergeben. Im Falle eines Schadens, der auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist, zahlen die Fischer ihre Entschädigung wie folgt:
– Empfangsmatratze = 500 Lei
– Wiegematte = 200 Lei
(g) Angler können auf Wunsch ihre eigenen Empfangs- oder Wiegematten verwenden, jedoch nur, nachdem sie bei der Ankunft am See auf dem Parkplatz desinfiziert wurden. Sie müssen mindestens 1 m lang sein. Zum Schutz der Fische ist die Verwendung eigener Empfangs- und Wiegematten verboten, sofern diese nicht vor Spielbeginn desinfiziert wurden.
6. ZUGANG ZUM SEE
(a) Bei der Ankunft am See sind die Fischer verpflichtet, vor dem Gang zum Angelplatz am Verwaltungssitz vorbeizuschauen, um sich die Seeordnung einzuholen.
(b) Die Maschine kann zum Entladen der Ausrüstung zum Ständer hochgezogen werden. Nach dem Ausladen der Ausrüstung am Stand sind die Fischer verpflichtet, mit ihren Autos zum Parkplatz neben dem Verwaltungsgebäude zu fahren. Die Autos bleiben für die Dauer des Angelspiels auf dem Parkplatz.
(c) Am Ende des Spiels dürfen die Angler ihre Autos zum Stand bringen, um die Ausrüstung zu verladen, jedoch nur nach Benachrichtigung der Verwaltung. Das Entfernen der Stäbe aus dem Wasser muss ebenfalls der Verwaltung mitgeteilt werden. Das Befahren des Sees ohne Wissen und Zustimmung der Verwaltung ist verboten.
(d) Die Seeverwaltung behält sich das Recht vor, das Gepäck oder die Autos der Angler jederzeit vom Betreten des Geländes bis zum Verlassen des Geländes zu kontrollieren. Die Verweigerung der Gepäck- oder Autokontrolle kann als Diebstahl gewertet werden und zur Aussetzung des Angelrechts am Orlatsee führen.
(e) Der Zugang zum bzw. Verlassen des Sees ist sowohl für Kunden als auch für Besucher von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. Besucher können nicht über Nacht am See bleiben. Besucherautos können nicht zu den Angelständen gebracht werden. Besucherautos bleiben während der gesamten Dauer des Besuchs auf dem eingerichteten Parkplatz neben dem Verwaltungsgebäude. Die Besuchszeiten sind von 08:00 bis 18:00 Uhr
(f) Die Abfahrt vom Strand für Vorräte/Einkäufe erfolgt nur zwischen 08:00 und 18:00 Uhr
(g) Der Autoverkehr rund um den See erfolgt mit geringer Geschwindigkeit. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Sees beträgt 5 km/h.
7. ANGELASRUTUNG
(a) Pngeln ist nur mit Spezialausrüstung für Karpfen erlaubt – Ruten, Rollen, Köder usw. Es werden keine Feeder-Angelausrüstung oder andere Angelarten akzeptiert. Das Netz muss eine Öffnung von mindestens 1 m haben und mit einem Netz mit kleinen Maschen ausgestattet sein. Angler müssen mindestens zwei Lagen pro Stand haben. Die Liegen müssen bei der Ankunft am See auf dem Parkplatz desinfiziert werden.
(b) Die Hauptschnur muss ein Monofilament (Nylon oder Fluorkohlenstoff) von mindestens 0,40 mm sein. Der Angler ist verpflichtet, ein monofiles Vorfach von mindestens 0,60 mm zu verwenden . Das Angeln mit textiler Hauptschnur ist nicht gestattet.
(c) Es ist zwingend erforderlich, ein Segment aus Bleikern oder Anti-Tangle-Rohr mit einer Mindestlänge von 70 cm zu verwenden.
(d) Bei der Nutzung des Bootes ist der Besitz und die Verwendung einer Schwimmweste obligatorisch.
(e) Beim Pflanzenfischen ist die Verwendung von flexiblen Röhrenbaken, die die Hauptschnur nicht einhaken, zulässig. Flexible Beacons können während des gesamten Spiels an Ort und Stelle bleiben. Der Einsatz von H-Beacons zur Suche und vorübergehenden Markierung von Orten ist erlaubt. Nachdem die Angelplätze eingerichtet sind, sollten die H-Beacons aus dem Wasser entfernt werden. Das Angeln mit H-Beacons ist verboten, da sich die Fische während der Übung in der Leine des Beacons verfangen können.
(f) Tarn- oder Khaki-Karpfenzelte sind erlaubt. Pavillons oder Schatten werden akzeptiert. Zum Zelten müssen Fischer ein Zelt oder einen Schuppen benutzen. Die Zelte werden nur im seitlichen und gepflasterten Bereich des Standes aufgebaut, ohne den Mittelbereich durch die Abdeckung der Überwachungskamera zu verdecken.
(g) Angler müssen mit Bruststiefeln ausgestattet sein, um eventuell große Fänge im Wasser fotografieren zu können, da alle Fänge über 20 kg nur im Wasser fotografiert werden dürfen.
8. DIE HALTERUNGEN
(a) Das Angeln ist nur mit Einhaken-Karpfenmontagen gestattet.
(b) Das Rigg muss in der Lage sein, bei einem Bruch der Hauptleine das Blei freizugeben. Die Verwendung eines Clips über dem Leadcore-Segment oder Anti-Tangle-Tube ist verboten. Bei Verwendung von losen Bleiclips muss der Angler darauf achten, dass das Blei ordnungsgemäß aus dem Clip herausfallen kann. Es ist verboten, Klammern zu verwenden, die die Leine nicht richtig freigeben, oder die Klammern zu verriegeln, um die Leine nicht zu verlieren.
(c) Karpfenhaken der Größen 2 bis 6 werden akzeptiert. Die Verwendung von kleinen Haken, wie sie zum Beispiel beim Feederfischen verwendet werden, ist verboten.
9. NADELE
(a) Als Köder sind am Orlatsee erlaubt: gekochte oder lösliche Boilies, Pellets, Weiden (Grundfuttermischungen) sowie Samen und zubereitete Erdmandeln. Ungekochte Samen oder Nüsse werden nicht akzeptiert.
(b) Aus wasserwirtschaftlichen und fischgesundheitlichen Gründen behält sich die Verwaltung das Recht vor, die Verwendung bestimmter Köderarten zu verbieten und die verwendeten Ködermengen zu begrenzen. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Verwaltung.
10. SCHUTZ DER FISCHE
(a) Ruten müssen jederzeit beaufsichtigt werden. Die Anwesenheit eines Fischers auf der Tribüne ist während der gesamten Dauer des Angelkampfes obligatorisch. Wenn der Stand von einem einzelnen Angler besetzt ist und dieser für eine gewisse Zeit vom Stand abwesend ist, müssen die Ruten aus dem Wasser genommen werden. Lassen Sie die Stangen nicht unbeaufsichtigt.
(b) Beim Herausnehmen des Fisches aus dem Wasser muss der Angler die Leine lösen und das Netz auslaufen lassen. Die Entnahme der Fische aus dem Wasser erfolgt ausschließlich mit Hilfe der Wiegematratze (Schlinge) samt Liege.
(c) Empfangsmatten müssen frisch angefeuchtet sein.
(d) Wenn der Fischer der Ansicht ist, dass der gefangene Fisch die 20-kg-Grenze überschreitet, ist er verpflichtet, die Verwaltung jederzeit telefonisch zu benachrichtigen. Der Fisch darf nicht an Land gespült werden. Es wird bis zum Eintreffen des Verwaltungspersonals im Pfand aufbewahrt oder mit dem Pfandnetz zur sicheren Aufbewahrung auf die Wiegematte übertragen.
(e) Das Wiegen und Fotografieren von Fängen über 20 kg erfolgt nur in Anwesenheit von Verwaltungspersonal.
(f) Fische über 20 kg werden unabhängig von der Jahreszeit nur im Wasser fotografiert.
(g) Das Eintüten von Fisch ist verboten. Es ist verboten, Aufbewahrungsbeutel in den See zu legen.
(h) Es ist obligatorisch, das den Fischern von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Desinfektionsmittel zu verwenden.
(i) Wir behalten uns das Recht vor, die Fische zu füttern, wenn der Teich nicht zu mehr als 50 % belegt ist.
ANDERE ASPEKTE
(a) Der Angelstand, der Campingplatz, die Toiletten und Duschen müssen während der Dauer des Angelausflugs sauber gehalten werden.
(b) Das Angeln unter Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss ist verboten. Der Angler muss sich während des gesamten Spiels höflich verhalten.
(c)Das Baden im See ist verboten.
(d) Die Verwendung offener Flammen ist verboten. Es ist erlaubt, die von der Verwaltung bereitgestellten Grills auf Beinen zu benutzen. Die entstehenden Kohlen sind Abfall und müssen nach dem Löschen im Müll entsorgt werden.
(e) Unter Berücksichtigung der Umweltvorschriften erfolgt die Abfallsammlung und -lagerung in Fraktionen wie folgt:
– Haustier / Kunststoff / Metall -> Gebrauchstasche.
– Flasche -> Müll. -> Reinigungsbeutel
– Restmüll (Speisereste oder biologisch abbaubare, Gastronomieverpackungen) -> Mülltonne.
Die Seeverwaltung stellt den Anglern Taschen zur Verfügung, die gemäß den oben genannten Anweisungen verwendet werden müssen.
Um die Vermehrung von Nagetieren zu verhindern, ist es verboten, Essensreste an anderen Orten als im dafür vorgesehenen Beutel aufzubewahren.
(f) Im Falle eines Gewitters sind die Fischer verpflichtet, den Fischfang einzustellen.
(g) Bei einem Einzelangler ist das Verlassen des Standplatzes nur unter Aufsicht eines Standnachbarn auf die im Wasser gelassenen Ruten gestattet, andernfalls sind diese aus dem Wasser zu entfernen.
(h) Das Rauchen ist in den Kabinen verboten
NICHT
Die Verwaltung des Sees ist von jeglicher zivil-, verwaltungs- und materiellen Haftung für Unfälle jeglicher Art befreit. Diese Regelung fungiert als Arbeitsschutzgesetz.
Die Nichteinhaltung der Verordnung führt automatisch zur Aussetzung des Fischereirechts im Orlatsee.
Alle Situationen, die nicht durch diese Vorschriften abgedeckt sind, werden von der Seeverwaltung gelöst und werden sofort verbindlich.
Durch die Unterzeichnung der zu Beginn der Angeltour erhaltenen Dokumente erklären Sie sich mit der Videoüberwachung durch das installierte Überwachungssystem einverstanden, um die Wilderei zu stoppen und verschiedene Konflikte zu lösen.
Fischer sind verpflichtet, den bei der Angeltour anfallenden Abfall selbst einzusammeln und zu entsorgen.